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Assistenzprofessor Martin Föhse

Prof. Dr. Martin Föhse ist Assistenzprofessor für öffentliches Recht.

Martin Föhse erwarb im Jahr 2005 das juristische Lizenziat an der Universität Bern und anschliessend das Bernische Anwaltspatent. Danach arbeitete er zunächst als Gerichtsschreiber am Bundesverwaltungsgericht (Abteilung I, Kammer I) und hiernach als Rechtsanwalt in einer Berner Wirtschaftskanzlei. Ende 2009 wechselte er ins Bundesamt für Energie (BFE) wo er ab Anfang 2011 bis Ende 2015 als Rechtsdienstleiter tätig war. In dieser Funktion trug er u.a. Hauptverantwortung für die Gesetzesentwürfe der Energiestrategie 2050 des Bundes und weitere Revisionen der schweizerischen Strom- und Gasmarktregulierung und begleitete als juristischer Berater der parlamentarischen Debatten in den Kommissionen von National- und Ständerat. Weiter wirkte er mit an den Verhandlungen mit der Europäischen Union über ein Abkommen im Strombereich und versah die Projektleitung für die juristische Umsetzung einer Änderung der Bundesverfassung zur Einführung einer Energielenkungsabgabe in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Seine berufsbegleitend an der Universität Bern verfasste Dissertation („Die rechtliche Ausgestaltung der nationalen Netzgesellschaft im StromVG“) schloss er im Herbst 2014 ab. Neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit praktiziert er als Rechtsanwalt bei Kellerhals-Carrard in Bern. Die Forschungsschwerpunkte von Martin Föhse liegen im Bereich des allgemeinen Staats- und Verwaltungsrechts, sowie im Bereich des Energierechts und der regulierten Märkte.

Autor: Manuela Leuenberger

Datum: 30. Januar 2021