Fall Norway vs A/S Norske Shell vom 28. Mai 2020
Die Qualifikation einer konzerninternen Vereinbarung als sog. Kostenumlagevereinbarung (KUV) kann im Einzelfall umstritten sein. In der Folge wäre zu beurteilen, ob die zwischen verbundenen Unternehmen für Geschäftsvorfälle im Rahmen der KUV festgelegten Bedingungen mit dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbar sind. Im Fall Norway vs A/S Norske Shell vom 28. Mai 2020 ist streitig, ob auch jene Kosten in der für Zwecke der KUV umzulegenden Kostenbasis zu berücksichtigen sind, die externen Co-Lizenznehmern weiterbelastet wurden. Das Urteil des obersten Gerichtshofs von Norwegen unterstreicht die Bedeutung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für die Auslegung einer innerstaatlichen Vorschrift zur Einkunftsabgrenzung. Ferner gibt es Aufschluss über die gerichtliche Kontrolle der Ermessensausübung von Steuerämtern bei der Bestimmung der fremdvergleichskonformen Entschädigung.
Autor: Manuela Leuenberger
Datum: 5. Juli 2023