Fall Management Fee für Liegenschaftsverwaltung vom 14. März 2023
Das Bundesgericht hatte das Bestehen einer geldwerten Leistung in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung aus Sicht der Verrechnungssteuer im Kontext der Weiterbelastung einer umsatzabhängigen Management Fee (20% vom Bruttomietertrag) für die Liegenschaftsverwaltung zu beurteilen. Praxisgemäss können Immobiliengesellschaften (vorbehaltlich Nachweis des Drittvergleichs) Verwaltungskosten in Höhe von max. 5% des (Jahres)-Bruttomietertrags ansetzen. Aus der Tatsache, dass die kantonale Steuerbehörde die Weiterbelastung gewinnsteuerlich nicht beanstandete, könne die Steuerpflichtige nichts zu ihren Gunsten ableiten. Offengelassen wurde, ob die verrechnungssteuerliche Würdigung der gewinnsteuerlichen Beurteilung folgen müsste, wenn ein Ruling betreffend die direkte Bundessteuer bzw. die Kantons- und Gemeindesteuern vorgelegen hätte.
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Autor: Manuela Leuenberger
Datum: 10. Oktober 2023