Von den neuen Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten und den kommenden Sorgfaltsprüfungspflichten der EU sind nicht nur grosse sondern auch viele kleine Schweizer Unternehmen direkt oder indirekt betroffen. Ende September hat der Bundesrat bekräftigt, das Schweizer Recht auf die internationalen Regelungen abzustimmen. Die Eckwerte der Vernehmlassungsvorlage sehen unter anderem eine Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht bereits für Unternehmen nach OR Art. 727 ab 250 Mitarbeitende (derzeit 500 Mitarbeitende) sowie zwingend eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vor. Bis Juli 2024 soll die Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden.
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Autor: Manuela Leuenberger
Datum: 11. Oktober 2023