Unter der seit Einführung des Kapitaleinlageprinzips herrschenden Praxis der ESTV waren verdeckte Kapitaleinlagen mangels Verbuchung in der Handelsbilanz bei deren Rückzahlung an die Anteilsinhaber steuerbar. Im kürzlich ergangenen Urteil BGE 149 II 158 hielt das BGer fest, dass – zumindest für Einkommenssteuerzwecke – die Rückzahlung verdeckter Kapitaleinlagen auch ohne deren handelsrechtliche Verbuchung steuerfrei rückzahlbar zu sein haben. In seiner Masterarbeit nimmt sich Nico Angehrn diesem Urteil an und betrachtet insbesondere die vom BGer offen gelassene Frage nach dem Schicksal verdeckter Kapitaleinlagen unter dem Verrechnungssteuerrecht.