Working Paper No. 2026-28

Am 5. Januar 2026 veröffentlichte die OECD auf ihrer Website ein Dokument, wonach sich 147 Staaten auf ein sogenanntes Side-by-Side-Agreement im Kontext der globalen Mindestbesteuerung geeinigt hätten. Konkret haben gemäss diesem Dokument die 147 Staaten zwei Safe Harbours verabschiedet:

  • Den UPE Safe Harbour
  • Den Side-by-Side Safe Harbour

Der Side-by-Side Safe Harbour bedeutet, dass die Top-Up Tax in einem Staat sowohl für die UTPR als auch für die IIR (auf Verlangen des Unternehmens) null ist. Voraussetzung hierfür ist zwingend, dass die oberste Muttergesellschaft in einem Staat ansässig («located») ist, der ein qualifizierendes Side-by-Side-Regime implementiert hat. Momentan ist dies einzig die USA.

Der UPE Safe Harbour bedeutet, dass die Top-Up Tax im UPE Staat (also dort, wo sich die oberste Muttergesellschaft befindet) für die UTPR (nicht aber für die IIR!) null ist. Voraussetzung hierfür ist zwingend, dass der UPE-Staat ein qualifizierendes innerstaatliches System implementiert hat. Momentan hat noch kein Staat ein solches qualifizierendes UPE-Regime. Gerüchteweise sollen in naher Zukunft China, Indien und/oder Brasilien davon profitieren können.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Schweiz eine doppelte Fragestellung: Einerseits ist zu klären, wie ein solches Side-by-Side-Agreement in den bestehenden schweizerischen Rechtsrahmen der Mindestbesteuerung integriert werden könnte. Andererseits – und grundlegender – stellt sich die Frage, ob die Schweiz ein solches «Agreement» überhaupt umsetzen kann, da die Verfassungsgrundlage
in Art. 129a BV dem Bund enge Vorgaben macht.

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