Die letzte Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes trat per 1. Januar 2025 in Kraft. Kern dieser Teilrevision war die Einführung der Plattformbesteuerung für die Lieferung von Gegenständen nach Art. 20a MWSTG. Diese soll in Verbindung mit der Versandhandelsregelung (Art. 7 Abs. 3 Bst. b MWSTG) die lückenlose Besteuerung des grenzüberschreitenden Online-Handels gewährleisten und die bestehenden Vollzugsdefizite im Bereich der Mehrwertsteuer beheben. Eine umfassende Plattformbesteuerung, welche auch Dienstleistungen umfasst, ist derzeit nicht vorgesehen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben fordert mit der Motion 23.3012, dass auch elektronische Dienstleistungen zukünftig von der Plattformbesteuerung erfasst werden sollten. Auf Ebene der EU ist eine Ausweitung der Plattformbesteuerung auf die Sektoren Beherbergungs- und Personenbeförderungsleistungen geplant.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Ausgestaltung der Plattformbesteuerung nach geltendem Recht und prüft, ob die geplante Ausweitung der EU-Plattformbesteuerung auf Beherbergungs- und Personenbeförderungsleistungen auch für die Schweiz sinnvoll wäre. Um die Forschungsfrage zu beantworten, werden zuerst Zweck, Systematik und Rechtsgrundlagen von Art. 20a MWSTG dargestellt und die geplanten Erweiterungen in der Schweiz und EU dargelegt. Anschliessend wird aufgezeigt, wie eine entsprechende Umsetzung der in der EU geplanten Regelung in der Schweiz aussehen könnte. Abschliessend wird diskutiert, ob eine solche Regelung auch in der Schweiz aufgenommen werden sollte. Die Arbeit zeigt, dass eine Übernahme der geplanten Ausweitung der EU-Regelung derzeit nicht zu empfehlen ist. Die Ausweitung wäre mit dem System der Mehrwertsteuer nicht vereinbar, das Besteuerungsziel würde verfehlt werden und auch aus einer wirtschaftlichen Perspektive ist eine Ausweitung, wie sie in der EU vorgesehen ist, nicht sinnvoll.
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