Die Energiestrategie 2050 des Bundes stellt die Kantone, Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen gleichermassen vor grosse Herausforderungen. Der Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz stehen zahlreiche ökonomische, technologische und rechtliche Hürden entgegen. Wie gehen Politik, Verwaltung und Energieversorger mit diesen Herausforderungen und den daraus entstehenden Zielkonflikten um? Welche Beiträge können Forschende an der ZHAW zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten?
Die Energiestrategie 2050 des Bundes soll die Schweiz in die Energiezukunft führen. Auch Kantone und Städte haben sich in ihren energiepolitischen Strategien ambitionierte Ziele gesteckt. Für den Erfolg der Schweizer Energiepolitik ist daher entscheidend, dass die föderalen Ebenen effektiv(er) zusammenarbeiten.
Energiepolitik ist Mehrebenenpolitik.
Daher fragen wir gemeinsam mit der Stadt St.Gallen: Wie kann und muss die Schweizer Energiepolitik gestaltet und koordiniert werden, damit im Zusammenspiel
von Bund, Kantonen und Städten ein optimales gesamtschweizerisches Ergebnis entsteht?
Zusammen mit Ihnen möchten wir pragmatische Lösungsansätze und Antworten auf diese Frage entwickeln. Hierzu laden wir Sie zu unserem Workshop "Schweizer Energiepolitik als Mehrebenenpolitik" ein. Engagierte Beiträge von Ihnen und anderen Experten und Entscheidungsträgern sowie unser interaktiver,
ergebnisorientierter Ansatz sind Voraussetzung für eine hohe Qualität der Veranstaltung. Der Workshop ist Teil eines angewandten und durch die Stadt St.Gallen finanziell unterstützten Forschungsprojektes zum energiepolitischen Mehrebenensystem der Schweiz und baut auf dessen Forschungsergebnissen auf.
Die vierte Winterthurer Tagung zum öffentlichen Wirtschaftsrecht befasst sich mit der Standortwahl von Energieunternehmen. Im Rahmen der «Energiestrategie 2050» ist ein enormer Ausbau der erneuerbaren Energien geplant, insbesondere von Wasserkraft, Windkraft und Sonnenenergie.
Dies bedarf grossflächiger Anlagen mit entsprechendem Raumbedarf. Derartige Anlagen stehen oft im Konflikt mit raum- und umweltrechtlichen Schutzinteressen. Sollen erneuerbare Energien tatsächlich in diesem Ausmass gefördert werden, gilt es, die verschiedenen, sich teilweise entgegenstehenden Interessen zu berücksichtigen und die Zielkonflikte transparent und unter gleichberechtigter Abwägung aller Ansprüche zu lösen. Zudem ist die Akzeptanz von Anlagen mit erheblichem Raumbedarf weder in deren Nachbarschaft noch in einer breiteren Bevölkerung zwingenderweise gegeben. Im Kanton Zürich dreht sich bis heute
keine einzige grosse Windturbine und gegen die geplante Versuchsanlage am Stüssel oberhalb Bäretswil wurde durch eine Interessengemeinschaft Beschwerde erhoben.
Mit Blick auf die vielfältigen Probleme, die sich bei der Standortwahl stellen, geht die Tagung der Frage nach, wie Interessenkonflikte sinnvoll gelöst werden können, damit grössere Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gebaut werden können.
Die Arbeit an einer nachhaltigen Energiezukunft darf nicht den Ideologen überlassen werden. Die Verfassung verlangt nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ausreichende, breit gefächerte, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung. Im Zentrum der politischen Diskussion muss daher das derzeit technisch Machbare stehen.
Der Wunsch nach einem schnellen Ausbau erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen steht im Konflikt zu etablierten Instituten des Verfahrensrechts, die auf eine materiell befriedigende und nicht primär schnelle Lösung von sozialen Konflikten ausgerichtet sind. Der Beitrag stellt das Bewilligungsverfahren für Solaranlagen aus elektrizitätsrechtlicher, planungsrechtlicher und baurechtlicher Sicht dar, wobei den Bestrebungen zur Lockerung der Bewilligungsvoraussetzungen besonderes Augenmerk gewidmet wird (Art. 18a RPG). Die Ergebnisse implizieren, dass grosszügige Erleichterungen bei der Bewilligung von Solaranlagen vor allem unter Akzeptanzaspekten mehr Risiken als Chancen beinhalten. Der Bundesgesetzgeber verdrängt mit einer sicherlich gut gemeinten, aber wenig effektiven und verfassungsrechtlich fragwürdigen Bestimmung vorbestehende kantonale Initiativen.
Die SRG hat es verstanden, den technologischen Wandel und den trägen Rechtssetzungsprozess gleichzeitig zu ihrem Vorteil zu nutzen. Mit einer Vorwärtsstrategie hat sie Fakten geschaffen, die ihre Zukunft sichern - auf Kosten des demokratischen Prozesses.
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