Das IFF-HSG hat am 20. April 2022 eine kurze Vernehmlassungsantwort eingereicht zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung in der Schweiz. Im Wesentlichen wird empfohlen, die Umsetzung der Mindestbesteuerung als Harmonisierungsvorgabe in Art. 129 BV zu verankern und nicht als neue Bundeskompetenz in der Verfassung festzuschreiben, so dass die Kanton im Wesentlichen zuständig wären die Mindeststeuer zu erheben. Der Bund kann den Kantonen diesbezüglich jedoch klare Harmonisierungsvorgaben machen.
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