Im Fall Denmark vs Tetra Pak Processing Systems A/S steht die Angemessenheit der TP-Dokumentation im Kontext einer Beurteilung der Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Mittelpunkt. Ist diese unzureichend, wird die Steuerbehörde zur Veranlagung nach eigenem Ermessen im Rahmen der OECD-VPL ermächtigt. Es kommt zu einer Beweislastumkehr, wonach der Steuerpflichtige nachweisen muss, dass die Ermessensveranlagung auf einer mangelhaften Grundlage beruht oder zu einem offensichtlich unangemessenen Ergebnis führt.