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Transfer Pricing Plattform

Übersicht

Im Laufe der letzten Jahre und parallel mit der Entwicklung des globalen Marktes haben sich Verrechnungspreise (auf Englisch "Transfer Prices/Pricing", TP) zu einer der wichtigsten steuerlichen Herausforderungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen entwickelt. Wie nie zuvor steht das Thema internationale Steuerplanung von multinationalen Unternehmen in der medialen Öffentlichkeit und im Bewusstsein der internationalen Politik. So hat die G20 die OECD bereits im Jahr 2013 mit der Erarbeitung eines Arbeitsprogramms gegen Steuervermeidung und Gewinnverlagerung ("Base Erosion and Profit Shifting", kurz BEPS) beauftragt. Die finalen Arbeitsergebnisse wurden im November 2015 von der G20 verabschiedet und umfassen 15 Bereiche des internationalen Steuerrechts, wobei die Verrechnungspreise eine zentrale Stellung einnehmen. Auch die EU hat sich dem Kampf gegen Steuerbetrug verschrieben. Ergebnis dieser Initiativen sind einerseits eine Fülle neuer Regelungen im Bereich der Verrechnungspreise und andererseits eine bisher nicht bekannte Transparenz, welche durch neue Mechanismen im Bereich des Informationsaustausch sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltungen sichergestellt wird. Ziel dieser im April 2021 durch das ILE ins Leben gerufenen TP Plattform ist es, dem interessierten Leser in regelmässigen Abständen die wichtigsten Gerichtsurteile im Bereich der Verrechnungspreise vorzustellen. Wo hilfreich und nötig, werden dabei auch die wesentlichen theoretischen Grundlagen kurz erläutert. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.


TP Plattform

Verrechnungspreismethoden sind Prozesse in denen angebrachte Höhen der Verrechnungspreise für verbundene Unternehmensgeschäfte im Konzern ermittelt werden. Die OECD definiert in Kapitel II der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (2017) fünf Verrechnungspreismethoden, welche zur Ermittlung konzerninterner Verrechnungspreise angewendet werden können.

Die Vergleichbarkeitsanalyse ist das “Herzstück des Fremdvergleichs”. Sie überprüft die “Vergleichbarkeit”, ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Art. 9 MA-OECD für eine Gewinnkorrektur und in jeder Verrechnungspreisanalyse wird die Fremdüblichkeit eines konzerninternen Verrechnungspreises durch einen Vergleich mit Marktpreisen geprüft. Für diesen Vergleich sind die relevanten Vergleichskriterien (z.B. Eigenschaften der Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen, Vertragsbedingungen oder wirtschaftliche Verhältnisse) zu definieren und dann auf die entsprechende Transaktion anzuwenden.

Dieses Kapitel der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (2017) untersucht verschiedene Verwaltungsverfahren zur Verminderung von Verrechnungspreiskonflikten und zu deren Beilegung, wenn es zwischen den Steuerpflichtigen und ihren Steuerverwaltungen oder zwischen verschiedenen Steuerverwaltungen zu Streitigkeiten kommt.

Kapitel V der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (2017) enthält Leitlinien, die von den Steuerverwaltungen bei der Ausarbeitung von Regeln und/oder Verfahren für die Dokumentation zu beachten sind, die sie von den Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einer Verrechnungspreisprüfung oder Abschätzung der Risiken der Verrechnungspreisbestimmung erhalten müssen.

Wenn die Bedingungen, die im Rahmen der Nutzung oder Übertragung von immateriellen Werten zwischen zwei verbundenen Unternehmen vereinbart oder auferlegt wurden, von denen abweichen, die unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden, gilt gemäß Art. 9 des MA-OECD, dass die Gewinne, die eines der Unternehmen ohne diese Bedingungen erzielt hätte, wegen dieser Bedingungen aber nicht erzielt hat, den Gewinnen dieses Unternehmens zugerechnet und entsprechend besteuert werden dürfen.

Kapitel VII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (2017) befasst sich mit verrechnungspreisrelevanten Fragen bei der Feststellung, ob ein Unternehmen eines multinationalen Konzerns für andere Konzernunternehmen Dienstleistungen erbracht hat und wie gegebenenfalls für solche konzerninternen Dienstleistungen fremdübliche Preise festzusetzen sind.

Kapitel VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (2017) befasst sich mit Kostenumlagevereinbarungen (KUV), die zwischen zwei oder mehreren verbundenen Unternehmen geschlossen werden. Zweck dieses Kapitels ist es, einige allgemeine Hinweise für die Beurteilung der Frage zu liefern, ob die zwischen verbundenen Unternehmen für Geschäftsvorfälle im Rahmen einer KUV festgelegten Bedingungen mit dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbar sind.

Dieses Kapitel wurde mit dem Update 2010 neu in die OECD-Verrechnungspreisleitlinien (2017) aufgenommen. Hiermit berücksichtigt die OECD die im Zuge der Globalisierung immer vordringlichere Frage, wie konzerninterne Umstrukturierungen bepreist werden könnten/müssten. Im Sinnzusammenhang von Kapitel IX der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (2017) bezieht sich Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit auf die grenzüberschreitende Reorganisation der kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen, einschließlich der Auflösung oder wesentlichen Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen.

In diesem Kapitel finden Sie weiterführende Informationen und Links zu aktuellen Themen im Bereich Transfer Pricing.