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Tax Law

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Hongler
Ordentlicher Professor für Steuerrecht / Direktor
Berndt
Ordentlicher Professor für Rechnungslegung / Direktor
Imstepf
Assistenzprofessor / Vizedirektor
Lideikyte Huber
Assistenzprofessorin / Vizedirektorin
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Assistenzprofessorin / Vizedirektorin
Regli
Senior Research Fellow / Vizedirektor
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter & Doktorand
Grieder
Wissenschaftlicher Mitarbeiter & Doktorand
Habich
Wissenschaftlicher Mitarbeiter & Doktorand
Honko
Wissenschaftliche Mitarbeiterin & Doktorandin
Seiler
Wissenschaftlicher Mitarbeiter & Doktorand
Feiner
EY Research Project Assistant
Gaupp
PWC Research Project Assistant
Assandri
Studentische Mitarbeiterin
Fawer
Studentische Mitarbeiterin
Von Arx
Studentischer Mitarbeiter

Publikationen

Aktivitäten

St.Galler Seminar zur nichtfinanziellen Berichterstattung 2025

Das ILE-HSG wird am 4. Juni 2025 erstmalig das «St.Galler Seminar zur nichtfinanziellen Berichterstattung 2025» im Kongresszentrum Einstein anbieten. Auch diese Weiterbildung wird dem bewährten Konzept entsprechend hybrid durchgeführt. Das Seminar bietet spannende Einblicke in die Schweizer Perspektive auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Erfahrungsberichte aus der Schweizer Berichtspraxis, Deep Dive Sessions zu ausgewählten Themen (Datenqualität in der Wertschöpfungskette, Sorgfalts- und Berichterstattungsplichten in den Bereichen Konfliktmineralien/-metalle und Kinderarbeit, Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Opportunitäten und deren strategische Relevanz) und Einblicke in die Prüfung nichtfinanzieller Informationen.

Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz, präsent vor Ort oder online im Live-Webinar.

Author: Manuela Leuenberger

Date: 3. April 2025

Fall Transfer Pricing Plattform

Am 5. Dezember 2024 befasste sich das Verwaltungsgericht Zug mit der Frage, ob es steuerrechtlich zulässig bzw. drittvergleichskonform sei, in einem Steuerjahr gezielt eine sehr tiefe (hier sogar negative) Marge festzulegen, um die von einer Gesellschaft erzielte Marge im Dreijahresdurchschnitt dem tiefsten noch als drittvergleichskonform akzeptierten Quartilswert anzunähern. Dabei kommt das Verwaltungsgericht zum Ergebnis, dass eine nachträgliche Glättung der Margen gegen das Periodizitätsprinzip verstösst.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts Zug ist zu begrüssen. Zwar ist die Verwendung von Mehrjahresdaten für die Bestimmung eines Verrechnungspreises von der OECD explizit vorgesehen, was in der Praxis gelebt wird. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Verrechnungspreis innerhalb eines Steuerjahres so angepasst werden kann, dass im Mehrjahres-Schnitt die Bandbreite eines fremdvergleichskonformen Preises erzielt wird. Der mittels Mehrjahresdaten bestimmte Verrechnungspreis ist in jedem Steuerjahr für sich selbst innerhalb der erlaubten Bandbreite festzulegen (mitunter wird in Verständigungslösungen jedoch davon abgewichen und über einen Mehrperiodenvergleich nach Lösungen gefunden). Erfreulicherweise wird im Urteil auch bestätigt, dass nach der Praxis der ESTV für die Bestimmung eines fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises auf den für den Steuerpflichtigen günstigen Preis abgestellt werden kann.

Author: Manuela Leuenberger

Date: 28. März 2025

St.Galler Seminar zur Besteuerung von personenbezogenen Unternehmen

Am 17. und 18. Juni 2025 findet das diesjährige Spezialseminar im Kongresszentrum Einstein in hybrider Form statt.

Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmenden über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Besteuerung von personenbezogenen Unternehmen im schweizerischen Steuerrecht zu informieren und die für die Steuerplanung und Steuerpraxis bedeutsamen Elemente zu diskutieren.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Das Programm gibt Auskunft über die spannenden Themen des Seminars.

Author: Manuela Leuenberger

Date: 27. März 2025

Gedanken zu einer Insolvenzordnung für Kantone

Der Band 110 der Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht von David Waldmeier ist ab sofort auch online verfügbar.

Diese Arbeit erhielt ihren Anstoss durch ein Forschungsprojekt des Instituts für Finanzwissenschaft und Finanzrecht der Universität St. Gallen (neu ILE-HSG), welches rechtliche und ökonomische Fragen im Bereich der Insolvenz öffentlicher Schuldner zum Gegenstand hat. Während die Schweiz schon lange ein spezialgesetzliches Insolvenzverfahren für Gemeinden kennt, wurde bis anhin kaum diskutiert, ob ein ähnlich ausgestaltetes Verfahren auch für Gliedstaaten im Bundesstaat zweckmässig sein könnte. Diese Lücke soll mit der vorliegenden Arbeit im Sinne einer ersten Annäherung an die Fragestellung geschlossen werden. Das Manuskript wurde im April 2013 fertiggestellt. Danach erschienene Literatur und seither ergangene Entwicklungen sind vereinzelt berücksichtigt worden.

Author: Manuela Leuenberger

Date: 26. März 2025

Working Paper No. 2025-23

Der Public Liquidity Backstop ist eine Form der Liquiditätssicherung systemrelevanter Banken. Im Nachgang an die Übernahme der Credit Suisse möchte der Bundesrat dieses Instrument der Finanzmarktregulierung ins ordentliche Recht überführen. Aus der Vernehmlassung ging als Hauptanliegen hervor, dass der Eindruck «Gewinnchancen privat, Verlustrisiken dem Staat» durch die Einführung eines Abgeltungsmechanismus zugunsten des Bundes zu vermeiden sei.

Art. 32c E-BankG trägt diesem Anliegen Rechnung und normiert eine Pauschale für das Risiko einer allfälligen Bereitstellung einer Ausfallgarantie (Abgeltungspauschale). Trotz der Relevanz für das laufende Gesetzgebungsverfahren, wurde die Verfassungskonformität einer solchen Pauschale bisher noch nicht vertieft untersucht. Die vorliegende Arbeit adressiert diese Forschungslücke durch Beantwortung der folgenden Forschungsfrage aus abgaberechtlicher Perspektive: «Ist die Pauschale für das Risiko einer allfälligen Bereitstellung einer Ausfallgarantie verfassungskonform?».

Author: Manuela Leuenberger

Date: 12. März 2025

Band 129 der Schriftenreihe online verfügbar

Vor kurzem ist der Band 129 der Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht mit dem Titel «Tax Reporting on Effective Tax Rate (IAS 12)» – die englischsprachige Dissertation von Eva Frehner – erschienen.

Die einzelnen Beiträge des Bandes sind ab sofort auf unserer «Forum für Steuerrecht»-Plattform für alle Abonnenten verfügbar.

Author: Manuela Leuenberger

Date: 10. März 2025

Fall Transfer Pricing Plattform

Im vorliegenden Fall vom 9. Januar 2025 hat sich der oberste Gerichtshof Dänemarks mit der Frage befasst, wann eine bestehende Verrechnungspreisdokumentation derart mangelhaft ist, dass sie mit einer fehlenden Dokumentation gleichzusetzen ist und die Steuerbehörde eine Ermessensveranlagung vornehmen kann. Entgegen der Vorinstanz entschied der oberste Gerichtshof einstimmig, dass die Verrechnungspreisdokumentation der Accenture-Gruppe den Anforderungen der OECD-Verrechnungspreisleitlinie entsprach und die Ermessensveranlagung der Steuerbehörde zu Unrecht erfolgte.

Author: Manuela Leuenberger

Date: 10. März 2025

Aktuell: Methodisches zur Mindeststeuer

Der vorliegende Beitrag von Peter Hongler und Christoph Domke bietet eine problembezogene Übersicht zu Auslegungs- und Anwendungsfragen, welche die Art und Weise der schweizerischen Umsetzung der Mindeststeuer mit sich bringt. Aufgezeigt wird, wie insbesondere mit der Vielzahl an Publikationen der OECD zu Pillar 2 in der Rechtsanwendung umzugehen ist. Es wird dargelegt, in welcher Form und in welcher Version diese Dokumente in der Schweiz angewendet werden dürfen bzw. müssen.

Author: Manuela Leuenberger

Date: 26. Februar 2025

Lehre & Abschlussarbeiten

Die aktuellen Lehrveranstaltungen der Vertreter des Instituts für Law and Economics, Fachbereich Tax Law, finden Sie in dem Kursangebot des jeweiligen Semesters.

Haben Sie einen eigenen Themenvorschlag für Ihre Abschlussarbeit?

    Ihr Themenvorschlag für die Abschlussarbeit



    Bewerbung für:*

    Research Proposal:*

    CV:*

    Notenauszug:




    Projekte

    Verhaltenskodex

    Neuer Verhaltenskodex Steuern 2021 – Für einen respektvollen Umgang zwischen Privatwirtschaft und Behörden
    La traduction française se trouve ci-dessous

    Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) und EXPERTsuisse haben gemeinsam mit dem Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics (IFF-HSG) als Wissenschaftspartner einen Kodex für professionell im Steuerbereich tätige Personen erarbeitet. Der «Verhaltenskodex Steuern 2021» gibt Empfehlungen und soll das historisch gewachsene Respekt- und Vertrauensverhältnis zwischen steuerpflichtigen Personen, Steuervertretungen und Steuerverwaltungen nachhaltig stärken. Die Effektivität des Kodex ist abhängig von der Anzahl Parteien, welche die Grundsätze und Verhaltensregeln anwenden.

    Bei der Erarbeitung des Kodex wurde Wert auf eine ausgeglichene Berücksichtigung der unterschiedlichen Anliegen gelegt und eine breit abgestützte Arbeitsgruppe zusammengesetzt. Die Arbeitsgruppe umfasste Mitarbeitende von verschiedenen Steuerverwaltungen, von Steuervertretungen (Steuerberatungsunternehmen und Anwaltskanzleien) und von Unternehmen mit eigener Steuerabteilung. Im Weiteren wurden alle Sprachregionen der Schweiz berücksichtigt.

    Weitere Verbände können jederzeit ihre Unterstützungserklärung zum Verhaltenskodex 2021 abgeben. Bei Interesse können Sie sich gerne an uns wenden.

    Nachstehend finden Sie den Verhaltenskodex, eine aktuelle Übersicht der unterstützenden Verbände sowie die Medienmitteilung vom 5. Oktober 2021 jeweils in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache.

    Nouveau code de conduite en matière fiscale 2021 – Pour une interaction respectueuse entre le secteur privé et les autorités

    L'Administration fédérale des contributions (AFC), la Conférence suisse des impôts (CSI) et EXPERTsuisse, ainsi que l'IFF-HSG en qualité de partenaire scientifique, ont élaboré un code pour les professionnels du domaine fiscal. Le « Code de conduite en matière fiscale 2021 » fournit des recommandations et vise à renforcer durablement les rapports de confiance établis au cours du temps entre les assujettis, les mandataires fiscaux et les administrations fiscales. L'efficacité du code dépend du nombre de parties qui appliquent les principes et les règles de conduite.

    Au cours de l'élaboration du code, l'accent a été mis sur une prise en compte équilibrée des différentes préoccupations et un groupe de travail diversifié a été constitué. Le groupe de travail comprenait des employés de diverses administrations fiscales, des représentations fiscales (conseillers fiscaux et cabinets d'avocats) et des entreprises ayant leur propre service fiscal. En outre, toutes les régions linguistiques de la Suisse ont été prises en compte.

    Les autres organisations peuvent soumettre leur déclaration de soutien au code de conduite 2021 à tout moment. Si vous êtes intéressé, n'hésitez pas à nous contacter.

    Vous trouverez ci-dessous le code de conduite, un aperçu actualisé des organisations de soutien ainsi que le communiqué de presse du 5 octobre 2021, chacun en allemand, français, italien et anglais.


    Ansprechperson

    Peter Hongler



    Transfer Pricing Plattform

    Im Laufe der letzten Jahre und parallel mit der Entwicklung des globalen Marktes haben sich Verrechnungspreise (auf Englisch "Transfer Prices/Pricing", TP) zu einer der wichtigsten steuerlichen Herausforderungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen entwickelt. Wie nie zuvor steht das Thema internationale Steuerplanung von multinationalen Unternehmen in der medialen Öffentlichkeit und im Bewusstsein der internationalen Politik. So hat die G20 die OECD bereits im Jahr 2013 mit der Erarbeitung eines Arbeitsprogramms gegen Steuervermeidung und Gewinnverlagerung ("Base Erosion and Profit Shifting", kurz BEPS) beauftragt. Die finalen Arbeitsergebnisse wurden im November 2015 von der G20 verabschiedet und umfassen 15 Bereiche des internationalen Steuerrechts, wobei die Verrechnungspreise eine zentrale Stellung einnehmen. Auch die EU hat sich dem Kampf gegen Steuerbetrug verschrieben. Ergebnis dieser Initiativen sind einerseits eine Fülle neuer Regelungen im Bereich der Verrechnungspreise und andererseits eine bisher nicht bekannte Transparenz, welche durch neue Mechanismen im Bereich des Informationsaustausch sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltungen sichergestellt wird. Ziel dieser im April 2021 durch das ILE ins Leben gerufenen TP Plattform ist es, dem interessierten Leser in regelmässigen Abständen die wichtigsten Gerichtsurteile im Bereich der Verrechnungspreise vorzustellen. Wo hilfreich und nötig, werden dabei auch die wesentlichen theoretischen Grundlagen kurz erläutert. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.


    Ansprechperson

    Michael Seiler