Die Regulierung der Rechnungslegung als staatliche Aufgabe zu verstehen, Anwendungsbereich, Umfang und Inhalte von Jahresabschlüssen mittels Rechtsnormen zu kodifizieren und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung auslegen und konkretisieren zu lassen, erscheint zwar vielen selbstverständlich. Rechnungslegungsstandards als staatliches Recht zu setzen, ist jedoch weder zwingend noch alternativlos; denn einen Sachverhalt zu regeln heisst ja immer auch, ihn anders regeln zu können.
Entsprechend fand und findet sich vornehmlich in der Unternehmenspraxis die Sichtweise, die Ausgestaltung der Rechnungslegung sei eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft. Rechnungslegungsnormen werden dann als quasi-technische Normen verstanden, weshalb keiner besser dazu befähigt sei, diese zu ermitteln und weiterzuentwickeln als die Rechnungslegenden und die Rechnungslegungsadressaten selbst. In diesem Sinne sind vor allem auch die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu verstehen. Mit der zunehmenden Dominanz dieser vom privaten Normsetzer International Accounting Standards Board (IASB), London - einem Bestandteil des International Accounting Standards Committee (IASC) Foundation, Delaware - veröffentlichten Fachnormen ergibt sich das Problem, welche Bedeutung einer staatlichen Rechnungslegungsregulierung noch zukommen soll. Einige Aspekte hierzu sollen thematisiert werden.
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