Publikationen - 12.10.2026 - 10:00
Im Nachgang zur CS-Krise fordern PUK, Bundesrat und FINMA eine konkrete gesetzliche Grundlage für Frühinterventionsmassnahmen im Schweizer Bankenrecht. Mit den Eckwerten vom Juni 2025 hat der Bundesrat den Rahmen dafür abgesteckt.
Das Working Paper zeigt, dass dem geltenden Instrumentarium der FINMA eine hinreichend rechtssichere Grundlage für eine effektive Frühintervention fehlt. Während die laufende Aufsicht nur indirekte Einwirkungsmöglichkeiten bietet, und das Enforcementverfahren aufgrund hoher Anforderungen an die Eingriffsschwelle und verfahrensrechtlicher Hürden zu schwerfällig ist, greifen insolvenzrechtliche Schutzmassnahmen zu spät, um eine Krise abzuwenden. Ein Vergleich mit dem Versicherungsaufsichtsrecht verdeutlicht hingegen, dass die Schweizer Rechtsordnung bereits eine rechtliche Grundlage für frühzeitige präventive Eingriffe bei Gefährdung der Interessen der Versicherten erlaubt.
Die Analyse des Frühinterventionsregimes der EU, inklusive der kürzlich verabschiedeten CMDI-Reform, macht deutlich: eine effektive Frühintervention bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage. Daraus leitet die Autorin einen konkreten Umsetzungsvorschlag ab. Dieser sieht unter anderem vor:
eine konkrete gesetzliche Grundlage für Frühinterventionen der FINMA
keinen Automatismus und keine Frühinterventionspflicht
Anwendbarkeit auf alle Banken mit risikobasiertem Aufsichtsansatz, bereits vor der Stabilisierungsphase
kombinierte Betrachtung quantitativer und qualitativer Auslöser
Massnahmen mit unterschiedlichem Eingriffsgrad, wie Eingriffe in die Corporate Governance, das Einberufen einer Generalversammlung, die Umsetzung von Massnahmen des Stabilisierungsplans, die Beschränkung der Geschäftstätigkeit einer Bank, oder das Verbot von Auszahlungen durch die Bank
Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde mit Möglichkeit zur Beantragung vor Gericht
Möglichkeit, auf die Veröffentlichung von Frühinterventionsmassnahmen zu verzichten
Zentrale Herausforderung bleibt, dass die Verantwortung für Strategie und Risikomanagement trotz staatlicher Eingriffsbefugnisse bei den Organen der Bank verbleibt.
Die Arbeit entstand als Masterarbeit im Programm MLE an der Universität St.Gallen, betreut von Seraina Grünewald und Nina Reiser. Sie entstand bis Mai 2026, bevor der Bundesrat im August 2026 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung veröffentlichte.
Zum ILE-HSG Working Paper No. 2026-32 Weitere Working Papers
