Das Vorsorgeprinzip revisited – Ein risikobasierter Ansatz für einen neuen Rechtsrahmen zu Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien

Kurzbeschreibung des Projekts:

Neue Züchtungsverfahren versprechen Pflanzen mit erhöhter Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten, Trockenheit oder Schädlingsbefall und damit die Möglichkeit, die landwirtschaftliche Produktion nachhaltiger auszugestalten und den Folgen des Klimawandels zu begegnen.

Unser Projekt untersucht, wie gentechnische Verfahren in der Pflanzenzüchtung geregelt werden könnten, um Risiken angemessen zu kontrollieren und gleichzeitig Innovationen und Chancen zu ermöglichen.

Unsere aktuellen Projekte

Im Rahmen der zweiten WiRe-Nachwuchstagung zum Thema «Die Dogmatik der Regulierung im Wandel» schrieben Sara Fischer und Nadina Isliker einen Beitrag zum Thema «Das Vorsorgeprinzip im Gentechnikrecht. Dogmatik, Umsetzung und kritische Würdigung».

Der Beitrag behandelt das Vorsorgeprinzip als tragendes Leitprinzip im Umweltrecht. Er widmet sich der Frage, wie das Vorsorgeprinzip im schweizerischen Gentechnikrecht konkret zur Anwendung gelangt und ob dies aus heutiger Sicht noch gerechtfertigt scheint. Im Zentrum steht die These, dass die restriktive Regulierungspraxis ihre vorsorgerechtliche Grundlage verloren hat und entsprechend neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden müsste.

Der Beitrag wird 2026 in einem Tagungsband veröffentlicht.

Im Rahmen des Projektes verfassen wir Policy Briefs, welche zentrale Fragen zur Regulierung (neuer) Pflanzenzüchtungsverfahren klar und verständlich aufbereiten sollen. Sie fassen den Stand der rechtlichen Regulierung und Forschung zusammen, sollen Handlungsbedarf und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Policy Brief 01/2026

Im Frühjahrssemester 2026 bieten wir an der Universität St. Gallen die Lehrveranstaltung zum Thema «Zwischen Innovation und Kontrolle – Die Zukunft der modernen Gentechnik im Recht» an.

Unser interdisziplinärer Kurs behandelt die zentralen Rechtsgrundlagen der Gentechnik in der Schweiz. Er analysiert die Chancen und Risiken der modernen Gentechnik und ordnet die Anwendungen in der Landwirtschaft und Medizin ein. Zudem sollen die aktuellen politischen Debatten diskutiert werden, insbesondere rund um das Moratorium und dem Gesetzesentwurf für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien. Ziel ist es, dass die Studierenden unterschiedliche Perspektiven erkennen und eine eigene fundierte, reflektierte und kritische Haltung entwickeln können.

 

Die Zukunft der modernen-Gentechnik im Recht

Unser Team will einen Chatbot einrichten, welcher schnelle Antworten auf juristische Fragen im Bereich der grünen Gentechnik liefert. Mithilfe von künstlicher Intelligenz sollen Antworten anhand von Schlüsseltexten des schweizerischen Rechts erzeugt werden. Das Projekt soll die komplexe Materie rund um die grüne Gentechnik der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.

Sara Fischer und Nadina Isliker schreiben ihre Dissertationen im Rahmen des NFP 84.

Ausführliche Erläuterung des Projekts:

Worum geht es?

Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 84 (NFP 84) zu Innovationen in der Pflanzenzüchtung analysiert unser Team die regulatorischen Fragen rund um die (neue) Gentechnologie im Bereich der Pflanzenzucht.

Unser Ziel ist es, zentrale Elemente einer risikobasierten Regulierung zu definieren, die ein Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung von Sicherheit und der Förderung von Innovation herstellt.

Wir stellen uns somit die Frage, wie frühzeitig mit Risiken umzugehen ist, ohne dass dabei sinnvolle Innovationen blockiert werden. Im Zentrum steht dabei auch die Untersuchung des Vorsorgeprinzips.

Dazu analysieren wir die herkömmlichen und neuen gentechnischen Methoden anhand von Experteninterviews und prüfen sie systematisch im Lichte des verfassungsrechtlichen Vorsorgeprinzips. Gleichzeitig untersuchen wir, wie moderne risikobasierte Instrumente, wie etwa Kosten-Nutzen-Analysen Eingang in den Gesetzgebungsprozess und die Rechtsanwendung finden könnten.

Bedeutung des Projekts

Klimawandel, extreme Wetterereignisse, Biodiversitätsverlust und eine wachsende Weltbevölkerung erhöhen den Druck auf die landwirtschaftliche Produktion. Um dieser Bedrohung zu begegnen, wird ein breites Spektrum an Lösungen benötigt, unter anderem die Entwicklung von Pflanzen mit erhöhter Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten, Trockenheit oder Schädlingsbefall. Neue gentechnische Verfahren, auch neue Pflanzenzüchtungstechnologien genannt, stellen eine präzise Methode hierzu dar.

Damit eröffnen neue Züchtungstechnologien die Möglichkeit, die landwirtschaftliche Produktion nachhaltiger auszugestalten und die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Eine sachgerechte Regulierung ist Voraussetzung, damit diese Technologien genutzt werden können.

Hintergründe

Seit 2005 gilt in der Schweiz ein Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft. Dieses wurde seither mehrmals verlängert und gilt derzeit bis 2030. Seither hat sich die Pflanzenzüchtung durch Fortschritte in der Gentechnologie stark weiterentwickelt: Neue Züchtungstechnologien ermöglichen gezielte Eingriffe in das Erbgut einer Pflanze. Auch die neuen Züchtungstechnologien unterstehen aber dem Moratorium, weshalb ihr Potenzial nicht genutzt werden kann.

Das Parlament hat den Bundesrat deshalb beauftragt, ein risikobasiertes Gesetz für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien zu erarbeiten, um in Zukunft die Nutzung von Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien zu ermöglichen. Im April 2025 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einem neuen Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien.

Unser Projekt soll mittels Empfehlungen eine Grundlage für fundierte Entscheidungen im Gesetzgebungsprozess liefern.

Entwicklungen in der EU

Die EU-Kommission hält das geltende Recht für neue Pflanzenzüchtungstechnologien als nicht mehr angemessen.

Aus diesem Grund legte die EU-Kommission am 5. Juli 2023 einen Entwurf für eine Spezialregelung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien vor. Am 4. Dezember 2025 erzielten das Europäische Parlament und der Europäische Rat zum Umgang mit Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) geeinigt. Die erzielte Einigung muss nun noch offiziell vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.

Die Regelung sehen unter anderem vor, dass gentechnisch veränderte Pflanzen, deren Veränderungen auch in der Natur oder durch herkömmliche Züchtung hätten entstehen können, wie konventionelle Pflanzen behandelt werden. Sie unterstehen weder besonderen Zulassungsregelungen oder Sicherheitsbewertungen noch einer Kennzeichnungspflicht.  

Was machen wir konkret?

Wir arbeiten zusammen mit Experten im Bereich der grünen Gentechnik, u.a. Forschenden der ETH/UZH oder Agroscope, um konkrete Anwendungsfälle zu analysieren. Wir befassen uns somit mit konkreten Beispielen (beispielsweise Äpfel mit Resistenz gegen Feuerbrand) und prüfen, welche Regeln heute gelten. So soll erkenntlich werden, ob bestehende Regelungen Anpassungsbedarf haben und wie solche Änderungen aussehen könnten.

Ausserdem untersuchen wir konkrete Prinzipien im Bereich des Umweltrechts, so das Vorsorgeprinzip und wie dieses die Gesetzgebung im Bereich der Gentechnik beeinflusst.

Was ist das NFP 84?

Das Nationale Forschungsprogramm NFP 84 «Innovationen in der Pflanzenzüchtung» untersucht, wie neue Züchtungsmethoden dazu beitragen können, Pflanzen widerstandsfähiger gegen Schädlinge, Krankheiten und Klimaextreme zu machen. Ziel ist es, Lösungen zu finden, mit denen wir weniger Pestizide und Dünger brauchen, die biologische Vielfalt besser schützen und trotzdem genug Lebensmittel produzieren können. Forschende aus verschiedenen Disziplinen untersuchen, wie neue Züchtungsmethoden in der Schweizer Landwirtschaft in der Praxis genutzt werden können und befassen sich dabei auch mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen rund um den Einsatz dieser neuen Technologien.

Zeitplan

Die Projektdauer beträgt 5 Jahre und startete im Frühjahr 2025.

FAQ:

Das Vorsorgeprinzip ist ein tragendes Leitprinzip im Umweltrecht und lässt sich mit der Maxime “Vorsicht ist besser als Nachsicht” beschreiben.

Nach dem Vorsorgeprinzip sollen schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt frühzeitig begrenzt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob nachgewiesen werden kann, dass eine konkrete Gefährdung der Umwelt besteht. Das Vorsorgeprinzip reagiert damit auch auf Situationen, in denen wissenschaftliches Wissen begrenzt ist. Es greift überall dort, wo ein vernünftiger Anlass zur Annahme potenzieller Umweltbelastungen besteht.

In der Schweiz gilt seit 2005 ein Gentechnik-Moratorium. Das Gentechnik-Moratorium verbietet das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und anderem pflanzlichen Vermehrungsmaterial zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken. Das bedeutet, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz nicht erlaubt ist.

Ausgangspunkt des Gentechnik-Moratoriums war eine Volksinitiative, die ein auf fünf Jahre befristetes Verbot verlangte. Seither wurde das Moratorium immer wieder durch das Parlament verlängert, zuletzt bis 2030.

Weiterhin erlaubt ist die Forschung mit gentechnisch veränderten Pflanzen im geschlossenen System und im Rahmen von Freisetzungsversuchen. Ausserdem dürfen gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Futtermittel für Tiere in die Schweiz eingeführt werden, soweit eine Bewilligung eingeholt wird.

Es gibt keine einheitliche Definition von neuen Züchtungstechnologien. Es handelt sich dabei vielmehr um einen Sammelbegriff für alle neuen gentechnischen Verfahren, die seit der GVO-Richtlinie der EU 2001 zu gentechnisch veränderten Organismen entwickelt wurden.

Neue gentechnische Verfahren ist ebenfalls ein Sammelbegriff für eine neue Generation von Techniken, die das genetische Material eines Organismus verändern können. Der Begriff umfasst eine Reihe unterschiedlicher, sich rasch entwickelnder Techniken, darunter die Genom-Editierung. Hauptmerkmale der meisten dieser neuen Techniken ist die Möglichkeit, zielgerichtet Änderungen an einer bestimmten Stelle im Genom vorzunehmen.

Genom-Editierung umfasst verschiedene Methoden zur gezielten Änderung des Genoms. Das wohl bekannteste Verfahren der Genom-Editierung stellt CRISPR/Cas-9 dar. Gegenüber herkömmlichen gentechnischen Verfahren zeichnet sich Genom-Editierung durch eine erhöhte Präzision aus, weshalb die Methode weniger fehleranfällig ist und seltener unbeabsichtigte Mutationen verursacht. Zur Genom-Editierung gehören auch Verfahren der gezielten Mutagenese.

Die gezielte Mutagenese ist ein Obergriff für Techniken, die es ermöglichen, gezielte Mutationen im Genom vorzunehmen, indem eine bestimmte Stelle im Genom angesteuert und verändert werden kann. Dazu gehören unter anderem gewisse Verfahren der Genom-Editierung.

Die herkömmliche Gentechnik meint die etablierten Verfahren der Gentechnik, unter anderem die Transgenese. Mit der Transgenese werden artfremde Gene oder Genabschnitte in das Erbgut eines Organismus eingefügt. Die herkömmliche Gentechnik ist nicht zielgerichtet, d.h. das fremde Gen wird an einer zufälligen Stelle im Genom eingeführt.

Die klassische Mutagenese ist ein seit Anfang des 20. Jahrhunderts verwendetes Verfahren zur Veränderung des Erbguts einer Pflanze. Mittels radioaktiver Bestrahlung oder Behandlung mit Chemikalien werden zahlreiche ungezielte Mutationen im Genom von Pflanzen erzeugt. Sie wird deshalb auch ungezielte Mutagenese genannt. In seltenen Fällen führt dies zu der gewünschten Eigenschaft. Die unerwünschten Mutationen müssen anschliessend durch Rückkreuzungen so gut als möglich entfernt werden.

Die klassische Mutagenese gilt rechtlich nicht als gentechnisches Verfahren.

Herkömmliche Züchtungstechniken sind Methoden, die zur Verbesserung von Pflanzensorten eingesetzt werden und bei denen die resultierende Pflanze nicht unter die Definition eines genetisch veränderten Organismus fällt.

Dazu gehört unter anderem die Selektionszüchtung (Auslese) und die Kreuzungszüchtung.

Projekt Team

Peter Hettich

Prof. Dr.

Ordentlicher Professor für Öffentliches Recht / Direktor

ILE-HSG
Büro 34-006
Varnbüelstrasse 19
9000 St. Gallen

Sara Fischer

M.A.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin & Doktorandin

LS-HSG
Büro 34-010
Varnbüelstrasse 19
9000 St. Gallen

Nadina Isliker

M.A.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin & Doktorandin

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