Erwerbsanreize in der Stadt Zürich

Projektbeschreibung

In der vorliegenden Studie untersuchen wir, wie verschiedene Haushaltskonstellationen vom gegenwärtigen System betroffen sind. Wir fokussieren uns dabei einerseits auf die Analyse der Fehlanreize sowie auf konkrete Reformempfehlungen des bestehenden Systems. Die wesentlichen Ergebnisse diskutieren wir ebenfalls in folgendem Podcast:

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Konkret untersuchen wir die folgenden Konstellationen:

  1. Beide Ehegatten könnten ein Bruttoeinkommen von 100'000 CHF bei einem 100% Pensum realisieren. Sie haben zwei Kinder im KITA-Alter (Grundfall) 

  2. Beide Ehegatten könnten ein Bruttoeinkommen von 100’000 CHF bei einem 100% Pensum realisieren. Sie haben keine Kinder. ​

  3. Beide Ehegatten könnten ein Bruttoeinkommen von 100’000 CHF bei einem 100% Pensum realisieren. Sie haben zwei Kinder im Schulalter. ​

  4. Beide Ehegatten könnten ein Bruttoeinkommen von 170’000 CHF bei einem 100% Pensum realisieren. Sie haben zwei Kinder im KITA-Alter. ​

  5. Beide Ehegatten könnten ein Bruttoeinkommen von 60’000 CHF bei einem 100% Pensum realisieren. Sie haben zwei Kinder im KITA-Alter. ​

  6. Die Ehegatten könnten ein Bruttoeinkommen von 170’000 CHF (Mann) und 100’000 CHF (Frau) bei einem 100% Pensum realisieren. Sie haben zwei Kinder im KITA-Alter.

Die wesentlichen Schlussfolgerungen sind die folgenden:

  • Die Grenzbelastung von zusätzlicher Erwerbstätigkeit ist sehr unterschiedlich – fast schon willkürlich
  • Das Sozial- und Steuersystem bestraft zusätzliche Erwerbsarbeit bei mittleren und höheren Einkommen (insb. Zweitverdienende), vor allem durch hohe Betreuungskosten und progressive Abgaben. Hier am Beispiel von Fall 1 (beide könnten 100‘000 CHF verdienen bei einem 100% Pensum – 2 Kinder im KITA-Alter):
  • Es wird sehr viel – und häufig ungezielt – umverteilt: In vielen Konstellationen bestehen hohe Abgaben und gleichzeitig hohe Rückflüsse (Zahlungen/Subventionen) – wiederum am Beispiel von Fall 1 (beide könnten 100‘000 CHF verdienen bei einem 100% Pensum – 2 Kinder im KITA-Alter):

Bei Reformen sehen wir zwei Hauptstossrichtungen: ​

  • Grenzbelastung sollte nirgends höher als 50-60% sein. Darüber wird die zusätzliche Arbeit nicht mehr als lohnenswert empfunden.​

  • Pensenerhöhungen sollten nicht zu progressiv belastet werden – d.h. grosse Unterschiede zwischen einer Erhöhung von 0 auf 20% und einer von 80% auf 100% sind zu vermeiden.

Instrumente, um das zu erzielen:​

  • Keine progressiven KITA-Gebühren. Die Einführung von einheitlichen KITA-Gebühren oder einer Begrenzung anhand des steuerbaren Einkommens (KITA-Initiative) ist zu prüfen (hier am Beispiel von Fall 1 - beide könnten 100‘000 CHF verdienen bei einem 100% Pensum – zwei Kinder im KITA-Alter): ​

  • Die Wirkung der Individualbesteuerung ist sehr begrenzt – wiederum am Beispiel von Fall 1 (beide könnten 100‘000 CHF verdienen bei einem 100% Pensum – zwei Kinder im KITA-Alter):
  • Die Wirkungen einer Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs bzw. der Abschaffung des Zweitverdienerabzugs sind zu evaluieren (hier am Beispiel von Fall 1 – beide könnten 100‘000 CHF verdienen bei einem 100% Pensum, keine Kinder):

Unterlagen zur Studie

Projekt Team

Peter Hongler

Prof. Dr.

Ordentlicher Professor für Steuerrecht / Direktor

ILE-HSG
Büro 34-103
Varnbüelstrasse 19
9000 St. Gallen

Stefan Legge

Dr.

Head of Tax & Trade Policy / Vizedirektor

ILE-HSG
Varnbüelstrasse 19

9000 St. Gallen

Konstantin Götz

Studentischer Mitarbeiter

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