- 16.09.2026 - 10:00
Die mehrwertsteuerliche Behandlung von Vermittlungsleistungen im Finanzbereich – Eine Analyse von Gregor Gassmann
Die Vermittlung im Finanzbereich ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen, ohne dass das Gesetz den Begriff der Vermittlung definiert – ein gerichtlicher Dauerbrenner. Der Beitrag greift zwei der fünf kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen vertieft auf: die eigenständige Vergütung als Kriterium der Leistungsabgrenzung sowie das fehlende Eigeninteresse am Inhalt des Grundgeschäfts – letzteres anhand aktueller Urteile des BGer und BVGer konkretisiert.
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