- 14.05.2025 - 08:00 

Interessenkonflikte im Verwaltungsrat

Zusammen mit Michael Kallenberg nimmt Prof. Dr. Nina Reiser im soeben im Sonderheft zur Schweizer Aktienrechtsrevision der Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft (ZVglRWiss) publizierten Aufsatz den neu implementierten Art. 717a des Schweizer Obligationenrechts (OR) und die revidierte Ziff. 19 des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance (SCBP) zum Anlass, ausgewählte Aspekte der Pflichten des Verwaltungsrates von Aktiengesellschaften im Umgang mit Interessenkonflikten zu untersuchen: Die unterlassene Offenlegung und das Handeln im Interessenkonflikt von Verwaltungsräten verletzen die Treue- bzw. Sorgfaltspflicht nach Art. 717 OR, die im beschränkten Umfang auch nach Austritt aus dem Verwaltungsrat nachwirken. Die Verletzung dieser Pflichten kann Schadenersatzansprüche aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit und strafrechtliche Rechtsfolgen begründen. Art. 717a OR führt sodann keine neuen Pflichten ein, sondern kodifiziert bloß bestehende Pflichten. Demnach müssen Verwaltungsratsmitglieder sie selbst betreffende Interessenkonflikte dem Verwaltungsrat gegenüber unverzüglich und vollständig offenlegen (Abs. 1). Dieser hat die Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft erforderlich sind (Abs. 2). Unseres Erachtens ist es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine flexible Ausgestaltung gewählt und auf starre aktienrechtliche Anforderungen verzichtet hat. Es ist jedoch empfehlenswert, die Pflichten und den Umgang mit Interessenkonflikten im Organisationsreglement zu konkretisieren. Allfällige weitergehende Vorgaben sollten für Bankaktiengesellschaften im Aufsichtsrecht und für kotierte Gesellschaften im SCBP geregelt werden.

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