In mehreren Staaten und einzelnen Kantonen wurde der Eigenmietwert bereits im 19. Jahrhundert als Naturaleinkommen besteuert. Die bundesweite Einführung geht auf die Krisengesetzgebung von 1934 zurück. Vorliegender Beitrag ordnet dieses steuerliche Konzept rechtshistorisch unter Berücksichtigung von Aspekten der sozioökonomischen und gesellschaftspolitischen Entwicklung vor dem Hintergrund der Geschichte des St. Galler Steuerrechts ein.
